Datenschutzbeauftragte*r

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Datenschutz ist Mehrwert, denn Investition in den Datenschutz ist ein klarer Wettbewerbsvorteil.

Ich muss was tun, aber was?

Die Stichworte Datenschutz und IT-Sicherheit lösen bei vielen Verantwortlichen in Unternehmen häufig immer noch ein Gefühl von Unsicherheit aus: In Folge der öffentlichen Diskussion über Datenpannen, Datenmissbrauch und Überwachung entsteht beim Nachdenken über Datenschutz oftmals ein diffuser Eindruck von Defiziten und Unsicherheit. Aktuell kommen noch die Anforderungen des neuen  IT-Sicherheitsgesetzes (IT-SiG) hinzu, die mittelfristig zur Definition von branchenspezifischen IT-Mindestsicherheitsstandards führen werden, die dann für alle Unternehmen einer Branche verbindlich sein werden. Die  kürzlich verabschiedete, ab Mitte 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) wird so gut wie alles auf den Kopf stellen, was wir bisher an Vorgaben zu Datenschutz und  IT-Sicherheit kannten.

Hier schaffen wir Abhilfe. Mit rechtlichen und technischen Datenschutzaudits, Sicherheitstests und Schulungen organisieren wir zusammen mit Ihnen datenschutzkonforme und sichere Prozesse für Ihr  Unternehmen. Wir begleiten den Aufbau und die praktische Umsetzung.

Das Ziel – die eigene „Compliance“!

Besonderes die Anforderungen des neuen IT-Sicherheitsgesetzes und der neuen EU-Datenschutzverordnung machen es notwendiger denn je, sich über die unternehmenseigenen Ziele der Informationssicherheit bewusst zu  werden. Welche kritischen Daten müssen besonders abgesichert werden?  Welcher Schaden droht, wenn Ihre technische Infrastruktur ganz oder in  Teilen ausfällt? Hier setzt unsere Beratung an: wir informieren nicht  nur über Compliance Anforderungen, sondern erarbeiten mit Ihnen die  Sicherheitsstrategie für Ihr Unternehmen.

Datenschutz und IT-Sicherheit ist das Wissen über rechtliche Vorgaben und deren technische und organisatorische Umsetzungsmöglichkeiten. Beides zusammen ergibt die „Compliance“ eines Unternehmens; die  Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Der Datenschutzbeauftragte

Ein Datenschutzbeauftragter wird für die meisten Unternehmen mit zehn oder mehr Mitarbeitern vom Bundesdatenschutzgesetz verpflichtend vorgeschrieben. Ein Mitarbeiter kann mit dieser Aufgabe betraut werden, muss dafür aber aus- und fortgebildet sowie von seiner eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden. Kosten und Aufwand sind also sehr hoch. Deshalb ist es für die allermeisten Unternehmen effizienter und effektiver, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In Bayern und bundesweit stehen Ihnen die Experten der Omnis-Consulting GmbH mit über 10 Jahren Erfahrung dafür gerne zur Verfügung.