Unternehmen, die gesetzlich zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, stehen vor organisatorischen und fachlichen Anforderungen.
Ein externer Datenschutzbeauftragter übernimmt diese Aufgabe unabhängig, fachkundig und praxisnah – ohne interne Ressourcen zu binden oder Haftungsrisiken zu erhöhen.
Für viele Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) besteht eine Pflicht insbesondere dann, wenn:
Zusätzlich steigen die Anforderungen durch neue gesetzliche Regelungen wie das IT-Sicherheitsgesetz und die EU-weite Regulierung (z. B. NIS2). Unabhängig von der formalen Pflicht ist ein strukturierter Datenschutz heute ein zentraler Bestandteil unternehmerischer Compliance.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Website oder Prozesse den aktuellen Anforderungen entsprechen, bietet sich ein DSGVO-Check als erster Überblick an.
Grundsätzlich kann ein Datenschutzbeauftragter intern oder extern bestellt werden. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass ein externer Datenschutzbeauftragter die effizientere Lösung ist.
Ein interner Datenschutzbeauftragter muss:
Dies ist mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Ein externer Datenschutzbeauftragter hingegen:
Für die meisten Unternehmen ist diese Lösung wirtschaftlicher und rechtssicherer.
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehmen wir unter anderem:
Unser Ziel ist eine Datenschutzorganisation, die rechtssicher ist und im Unternehmensalltag funktioniert.
Datenschutz ist mehr als die Kenntnis rechtlicher Vorgaben. Er umfasst ebenso technische und organisatorische Maßnahmen zur Absicherung sensibler Daten und Prozesse.
Erst das Zusammenspiel von:
führt zu einer belastbaren Compliance.
Unsere Beratung berücksichtigt deshalb stets auch angrenzende Themen wie IT-Sicherheit, Informationssicherheit und unternehmensweite Sicherheitsstrategien.
Die Kosten richten sich nach Größe, Struktur und Risiko Ihres Unternehmens. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welcher Umfang sinnvoll ist.
Der externe Datenschutzbeauftragte berät unabhängig und fachlich fundiert. Die Verantwortung für die Umsetzung verbleibt bei der Unternehmensleitung, wird jedoch durch klare Empfehlungen und dokumentierte Maßnahmen abgesichert.
In der Regel kurzfristig. Nach einer ersten Abstimmung können wir zeitnah mit der Betreuung beginnen.
Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch, ob und in welcher Form ein externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie strukturiert, verständlich und praxisnah.