Ein Datenschutz-Audit zeigt, wie gut die datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen tatsächlich umgesetzt sind.
Es schafft Transparenz über bestehende Prozesse, identifiziert Risiken und bildet eine belastbare Grundlage für gezielte Verbesserungen.
Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess.
Gesetzliche Anforderungen, technische Rahmenbedingungen und organisatorische Abläufe verändern sich kontinuierlich. Ein Datenschutz-Audit hilft Ihnen dabei,
Gerade für Unternehmen ohne laufende Betreuung durch einen externen Datenschutzbeauftragten ist ein Audit ein wichtiger erster Schritt.
Für unsere Datenschutz-Audits orientieren wir uns am Standard-Datenschutzmodell in der aktuellen Version 3.1. Das SDM überführt datenschutzrechtliche Anforderungen in technische und organisatorische Maßnahmen und ordnet sie den Gewährleistungszielen Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Nichtverkettung und Intervenierbarkeit zu.
Ergänzend verwenden wir einen eigenen praxisorientierten Prüfkatalog mit rund 350 Kontrollfragen, die in zehn Themenbereiche gegliedert sind. Dadurch werden neben einzelnen Verarbeitungstätigkeiten auch die Datenschutzorganisation, Dokumentation, Zuständigkeiten und übergreifenden Prozesse bewertet.
Diese Ziele werden systematisch auf die konkreten Prozesse und Verfahren Ihres Unternehmens angewendet.
Das SDM-Audit übersetzt die theoretischen Anforderungen der DSGVO in eine strukturierte und praxisorientierte Prüfung.
Konkret bedeutet das:
Die Ergebnisse werden anschaulich aufbereitet und ermöglichen eine realistische Einschätzung, in welchen Bereichen bereits ein gutes Datenschutzniveau erreicht ist – und wo Handlungsbedarf besteht.
Im Rahmen des Datenschutz-Audits betrachten wir unter anderem:
Die Prüfung erfolgt unabhängig, strukturiert und nachvollziehbar.
Nach Abschluss des Audits erhalten Sie:
Auf Wunsch begleiten wir Sie auch bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen oder übernehmen die laufende Betreuung als externer Datenschutzbeauftragter.
Je nach Ausgangslage kann ein unterschiedlicher Einstieg sinnvoll sein:
Gerne beraten wir Sie, welcher Ansatz für Ihr Unternehmen der richtige ist.
Der zeitliche Aufwand hängt von Größe, Struktur und Komplexität Ihres Unternehmens ab. In der Regel erfolgt das Audit in mehreren klar definierten Schritten.
Ein Audit ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber als geeignetes Instrument zur regelmäßigen Überprüfung und Dokumentation des Datenschutzstandes eingesetzt werden, um die Einhaltung der DSGVO nachweisen zu können.
Ja. Ein Datenschutz-Audit kann unabhängig durchgeführt werden und eignet sich auch als Entscheidungsgrundlage für die weitere Ausrichtung.
Ein Datenschutz-Audit schafft Transparenz, Sicherheit und Entscheidungsgrundlagen.
Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch, welcher Prüfungsumfang für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie strukturiert, unabhängig und praxisnah.