Barrierefreiheits-Check

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Wen betrifft das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt nicht pauschal für jede Unternehmenswebsite. Erfasst werden bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die Verbrauchern über Websites oder Apps im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags angeboten werden.

Typische Beispiele sind B2C-Onlineshops, digitale Buchungsstrecken oder vergleichbare Online-Vertragsprozesse. Ein allgemeines Kontaktformular oder eine reine Unternehmensdarstellung führt dagegen nicht automatisch zur Anwendung des BFSG.

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen grundsätzlich ausgenommen. Für Produkte gelten andere Regelungen.

Vorgehensweise des Checks

Zu Beginn klären wir, ob und in welchem Umfang das BFSG auf das konkrete digitale Angebot anwendbar ist. Anschließend prüfen wir die betroffenen Inhalte und Prozesse anhand der einschlägigen Anforderungen der BFSGV und der technischen Kriterien der EN 301 549. Automatisierte Tests werden durch eine manuelle fachliche Prüfung ergänzt.


▶ Warum Barrierefreiheit im Web wichtig ist

Barrierefreie Websites ermöglichen allen Menschen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Darüber hinaus bringt Barrierefreiheit klare Vorteile:

Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird Barrierefreiheit für viele Unternehmen zur verbindlichen Anforderung.

▶ Wen betrifft die Pflicht zur Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist insbesondere verpflichtend für Websites, die:

Für Betreiber von Webshops ist die Lage eindeutig:
Diese fallen unter das BFSG und müssen ihre Website barrierefrei gestalten.

Auch viele andere Unternehmen und Organisationen sind betroffen – oft ohne es zu wissen.

▶ Was wird beim Barrierefreiheits-Check geprüft?

Im Rahmen des Barrierefreiheits-Checks prüfen wir Ihre Website unter anderem auf:

Die Prüfung orientiert sich an den geltenden Anforderungen und anerkannten Standards zur digitalen Barrierefreiheit.

▶ Ergebnis: Transparenz und konkrete Empfehlungen

Nach dem Barrierefreiheits-Check erhalten Sie:

Damit haben Sie eine belastbare Grundlage, um gezielt Maßnahmen umzusetzen.

▶ Barrierefreiheits-Check, Umsetzung oder Beratung?

Je nach Ausgangslage sind unterschiedliche Schritte sinnvoll:

Gerne beraten wir Sie, welcher Weg für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Ist Barrierefreiheit wirklich Pflicht?

Für viele Unternehmen ja. Spätestens ab dem 28. Juni 2025 greifen die gesetzlichen Anforderungen des BFSG für zahlreiche digitale Angebote.

Reicht ein automatischer Test aus?

Nein. Automatische Prüfungen sind hilfreich, decken jedoch nicht alle Barrieren ab. Eine fachliche Bewertung ist entscheidend.

Drohen Abmahnungen bei fehlender Barrierefreiheit?

Verstöße gegen anwendbare Barrierefreiheitsanforderungen können behördliche Maßnahmen, Bußgelder und weitere rechtliche Folgen auslösen. Ob das BFSG anwendbar ist, muss zunächst anhand des konkreten Angebots geprüft werden.

▶ Barrierefreiheit jetzt prüfen – statt später reagieren

Ein Barrierefreiheits-Check schafft Klarheit und Planungssicherheit. Je früher Sie handeln, desto einfacher und wirtschaftlicher ist die Umsetzung.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie sachlich, strukturiert und praxisnah.