Barrierefreiheit Check

>

Barrierefreie Websites – ab 28. Juni 2025 gesetzliche Pflicht

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden barrierefreie Websites für viele Unternehmen verbindlich. Besonders betroffen sind Anbieter elektronischen Geschäftsverkehrs – also Unternehmen, die online Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Buchungen anbieten oder Vertragsabschlüsse digital vorbereiten.

Barrierefreiheit dient jedoch nicht nur der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Sie verbessert die Nutzbarkeit für alle Nutzergruppen, erhöht die Reichweite und trägt maßgeblich zur digitalen Teilhabe bei.

Was wir für Sie prüfen

Im Rahmen unseres Barrierefreiheits-Checks überprüfen wir Ihre Website systematisch auf Barrierefreiheit und Konformität mit den relevanten Standards, einschließlich der Anforderungen des BFSG und der europäischen Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit (EU Accessibility Act).

Sie erhalten:

Damit erhalten Sie eine fundierte Grundlage, um Ihre Website rechtskonform und nutzerfreundlich zu gestalten.

Für wen der Barrierefreiheits-Check sinnvoll ist

Ihr Nutzen

Häufige Fragen zum Barrierefreiheits-Check

Muss meine Website ab 2025 barrierefrei sein?

Viele Unternehmen, die elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, sind ab dem 28. Juni 2025 durch das BFSG verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.

Wie funktioniert ein Barrierefreiheits-Check?

Wir prüfen Ihre Website anhand gesetzlicher Anforderungen, dokumentieren alle Barrieren und erstellen einen Maßnahmenplan zur Umsetzung.

Welche Websites sind vom BFSG betroffen?

Webshops, Dienstleister mit Online-Buchungen sowie Unternehmen, die digitale Vertragsabschlüsse anbieten, fallen in der Regel unter das BFSG.

Was erhalte ich nach der Prüfung?

Einen vollständigen Bericht mit Fundstellen, Screenshots, Prioritäten und konkreten Handlungsempfehlungen.